Schloß Hof: |
Fotografierverbot aus Gründen der "Denkmalpflege" (???) und weil die im
Haus befindlichen Leihgaben nicht fotografiert werden dürfen. |
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Stift Melk: |
Fotografieren für private Zwecke erlaubt, jedoch keine Veröffentlichung
im Internet! Das Internet wird regelmäßig nach Fotos vom Stift
durchsucht! |
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Schloß Schönbrunn: |
In den Innenräumen des Schlosses herrscht strengstes Fotografierverbot! |
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Stift St. Florian: |
Geschäftstüchtige Augustiner:
Während der Führungen ist Fotografieren verboten - wer sich
eine Privatführung um EUR 50,00 leisten will und sämtliche Fotos mit
allen Rechten am Bild dem Stift kostenlos zur Verfügung stellt, darf
dann aber fotografieren. |
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Augustinerkirche, Wien: |
Die Wiener Augustiner sprechen zwar kein Verbot
aus, bitten aber, keine Fotos von der Kirche im Internet zu
präsentieren. Begründung: "Wir präsentieren uns selber im Internet". Nun
gut... |
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Schottenkirche, Wien: |
Das Schottenstift lobt zwar seine Gastfreundschaft
- selbige gilt aber offenbar nicht für Hobbyfotografen, denn in der Schottenkirche verbietet man das
Fotografieren - ebenfalls unter Hinweis auf die eigene Internetpräsenz. |
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Schloß Laxenburg: |
Generelles Fotografierverbot in der Franzensburg - ohne
jede Erklärung. |
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Spanische Hofreitschule: |
Fotografieren ist aus "rechtlichen" Gründen verboten. |
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Burg
Heidenreichstein: |
Zur Abwechslung einmal eine nachvollziehbare
Erklärung und damit rühmliche Ausnahme: Man möchte wegen der Gefahr von "Auftragsdiebstählen" keine
Bilder der Innenräume im Internet veröffentlicht wissen. Erstmals eine
Begründung mit Sinn! |
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